Außenwirtschaft

Europäischen Binnenmarkt stärken

Die Basis für das internationale Geschäft liegt für die Mehrheit unserer Unternehmen in Europa. Daher muss die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen auf dem Kontinent gestärkt werden. Die Organe der Europäischen Union müssen einen starken EU-Binnenmarkt mit seinen Errungenschaften des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital gewährleisten und sollten enge Wirtschaftspartnerschaften mit den europäischen Anrainerstaaten fördern.
Die Vollendung des EU-Binnenmarktes kann nur durch Harmonisierung bestehender und kommender Regelungen und Vorgaben gelingen.

Handelskommen abschließen

Die Hamburger Unternehmen würden von weiteren Freihandelsabkommen mit Ländern in Südostasien, Lateinamerika, Afrika und dem arabischen Raum besonders stark profitieren. Freihandelsabkommen sollten dabei nicht durch wirtschaftsferne Themen blockiert werden – so wie es derzeit beim Abkommen mit Mercosur der Fall ist. Gewinnbringender wäre ein inkrementeller Ansatz, der die Souveränität der Handelspartner auch im Blick auf Nachhaltigkeitsforderungen respektiert.
Insbesondere die Freihandelsabkommen mit Mercosur und Mexiko müssen schnellstmöglich abschließend ratifiziert werden. Auch die Freihandelsabkommen mit Indonesien und Indien müssen fertig verhandelt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Abkommen mittelstandsfreundlich umgesetzt werden, etwa durch eigene KMU-Kapitel.

Einfachere Marktzugänge schaffen

Nicht nur im internationalen Geschäft mit Drittstaaten stoßen Hamburger Unternehmen auf Schranken und Barrieren. Auch nationale und in der EU geltende zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften erschweren das Auslandsgeschäft. Entscheidend für eine erfolgreiche Internationalisierung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sind einfache Zugänge in die Märkte.
Es bedarf weiterer Bemühungen um Handelsliberalisierungen sowie eines wirtschaftsfreundlichen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts. Dafür sollten im Dialog mit unseren Handelspartnern Handelshemmnisse wie Zölle mit den USA abgebaut werden. Dies sollte auch insbesondere nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie etwa Local-Content-Vorgaben, Bevorzugung in der staatlichen Auftragsvergabe, bürokratische Zulassungsverfahren oder technische Normen umfassen.
Den sich verschlechternden Marktbedingungen für ausländische Unternehmen in China muss die EU mit der konsequenten Umsetzung von Reziprozität begegnen und die Instrumentarien der „Offenen strategischen Autonomie“, insbesondere das International Procurement Instrument und das Anti-Coercion Instrument, zur Anwendung bringen.

Nachweis- und Berichtspflichten für Einfuhren vereinfachen

Die Nachweis- und Meldepflichten, wie beispielsweise innerhalb des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) für bei der Produktion bestimmter Produkte entstandene Emissionen, stellt Unternehmen vor große administrative Belastungen und wird die Import- und Produktionskosten der Unternehmen erhöhen.
Um negative Auswirkungen auf die Wirtschaft zu vermeiden, müssen die Nachweis- und Berichtspflichten verschlankt werden.