Kriminelle fälschen Schreiben

Update: Die bisherigen Fake-Rechnungen für die Umsetzung der DGUV-Richtlinie münden in eine neue Eskalationsstufe: Inzwischen werden Empfänger der Ausgangsrechnungen, die hierauf nicht gezahlt haben, angemahnt!
Dabei beschränkt man sich nicht auf ein reines Mahnschreiben, sondern es werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Negativ-Einträge bei Wirtschaftsauskunfteien angedroht!
Unterstrichen wird dies durch die Beifügung eines sehr amtlich wirkenden Anschreibens eines namentlich genannten Obergerichtsvollziehers.
Um den Druck und den amtlichen Charakter dieser Maßnahme zu erhöhen, wird noch ein Dienstwappen und -siegel eingefügt.
Für Zahlungen wird nach wie vor ein spanisches Konto angegeben.
Der Schutzverband warnt weiterhin eindringlich vor unnötigen Zahlungen!
Sowohl die Ausgangsrechnung als auch die aktuellen Mahnungen entbehren jeglicher Grundlage und stellen einen Fake dar!
Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.

Ursprüngliche Meldung

Die Deutsche Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt aktuell vor betrügerische Rechnungen, welche angeblich von der BGN und/oder der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) versendet werden.
Kriminelle versenden aktuell postalisch sowie per E-Mail Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ beziehungsweise „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“. Den Schreiben beigefügt ist eine Rechnung, neuerdings erweitert um eine "Augenspülstation nach DIN Norm". (Muster)
Seit dem Wochenende werden zudem auch Schreiben mit dem Absender "DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" mit dem Betreff "Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung" verschickt. Auch diese Schreiben sind Fälschungen und Betrug!
Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben. Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver. Mittlerweile variieren die verschiedenen Domain-Namen, auch hier hat die BGN entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder.
Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten.
Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, melden Sie sich bitte per Mail an kommunikation@bgn.de. Wir raten in diesen Fällen dringend zur Anzeige und teilen Ihnen dann das entsprechende Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der Strafverfolgungsbehörden mit.
Wenn Zweifel bestehen: Die Präventions-Hotline der BGN beantwortet unter 0621/4456-3517 alle Fragen, ob ein Anruf oder ein Schreiben tatsächlich von der BGN in Auftrag gegeben wurde.
Quelle: BGN
Weitere Informationen finden Sie auch beim Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. DSW“ : Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf | Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.