Betrugsschreiben - angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern
Aktuell sind betrügerische E-Mails, vereinzelt auch über den postalischen Weg, im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen.
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 37 KB). Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 763 KB) vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.
Inhaltlich gibt es verschiedene Variationen. Teilweise wird behauptet, der Adressat wäre seiner Offenlegungspflicht nicht nachgekommen, und das auch bei Unternehmen, die überhaupt nicht offenlegungspflichtig sind. Zum Teil geht es aber auch um einen angeblichen Zuschlag wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärung 2023.
Die Aufmachung der jeweiligen Forderung ist täuschend echt. So entsprechen die angegebene Adresse und die Mailadresse die des echten Bundeszentralamt für Steuern. Lediglich die Telefonnummer ist als Fälschung erkennbar (statt Bonner Vorwahl 0228 ist eine Kölner Vorwahl angegeben 0221).
Folgende Indizien lassen aber dann doch eindeutig erkennen, dass es sich um betrügerische Schreiben handelt:
- Die konkrete Steuernummer des angeschriebenen Unternehmens ist nicht angegeben, die Anrede nur unpersönlich „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“
- Die Zahlungs-IBAN lautet auf ein spanisches Konto.
Sollten Sie solche E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen.
Das echte Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner Homepage bereits eine Warnmeldung veröffentlicht BZSt - Aktuelles - Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch