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Nr. 2406

Kaufmannsrecht

Kaufmannsrecht

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Ende 2025 bekannt gegeben, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleitet.

Wie werden Leistungen über die Grenze abgerechnet? Hier finden Sie Hinweise zur korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung.