Berufsschule

Wer eine duale Ausbildung beginnt, hat nicht nur im Betrieb Verpflichtungen – auch die Berufsschule gehört fest dazu. Damit verbunden sind klare Regeln für Anmeldung, Freistellung und regelmäßigen Unterrichtsbesuch. Sowohl Auszubildende als auch Betriebe tragen Verantwortung, damit Ausbildung und Beschulung reibungslos ineinandergreifen. Welche Rechte, Pflichten und Unterstützungsangebote es gibt, erfahren Sie hier im Überblick.
Fragen rund um das Thema Berufsschule beantwortet Ihnen unser Aus- und Weiterbildungsteam.

Berufsschulpflicht - Das sollten Azubis und Betriebe wissen

Sofern die Berufsbildende Schule nicht durch Erlass der Landesregierung oder der Gesundheitsbehörden geschlossen wird, besteht grundsätzlich Schulpflicht (vgl. § 40 Abs. SchulG LSA).
Ist ein Auszubildender durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigt der Auszubildende oder Betrieb unverzüglich die Schule und teilt den Grund für das Schulversäumnis mit.
Alle Auszubildenden sind über die gesamte Dauer ihrer Berufsausbildung berufsschulpflichtig. Der Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, die/den Auszubildende/n bei der Berufsschule anzumelden, sie für den Berufsschulunterricht freizustellen und zum regelmäßigen Besuch der Berufsschule anzuhalten.

Anmeldung bei der Berufsschule

Der Ausbildungsbetrieb muss die/den Auszubildende/n vor Beginn der Berufsausbildung bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für den betreffenden Ausbildungsberuf in Ihrer Region zuständig ist, erfahren Sie von unserem Aus- und Weiterbildungsteam.

Freistellung für den Berufsschulunterricht

Beginnt der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, so darf ein Auszubildender nicht vorher in seinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden.
Sowohl jugendliche als auch volljährige Auszubildende sind vom Ausbildungsunternehmen freizustellen:
  • für die Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche
  • in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen
  • an dem Arbeitstag unmittelbar vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
In den letzten drei genannten Fällen wird die durchschnittliche tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet. Dies gilt auch für Minderjährige nach § 9 JArbSchG.
Erwachsene Auszubildende sind den jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt.

Zuschuss für auswärtig beschulte Auszubildende (RabAz) – Unterstützung für Azubis in Sachsen-Anhalt

Gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für auswärtig beschulte Auszubildende des Landes (RabAz) kann ein Zuschuss beim Landesverwaltungsamt für Fahrt- und Übernachtungskosten beantragt werden. Den Antrag und weitere Informationen zur Berufsschulrichtlinie finden Sie auf unserer Internetseite: Zuwendungen für auswärtige Berufsschule.

Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis

Am Ende der Berufsausbildung kann die Gesamtnote der Berufsschule auf dem IHK-Zeugnis ausgewiesen werden. Nähere Informationen finden Sie hier: Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis.