Raumordnung / Landesplanung

Die landesweiten Raumordnungspläne (Landesentwicklungspläne, Landesentwicklungsprogramme, Landesraumordnungspläne, Landesraumordnungsprogramm) und die regionalen Raumordnungspläne (Gebietsentwicklungspläne, Landesentwicklungspläne, Regionalpläne, Regionale Raumordnungspläne, Regionale Raumordnungsprogramme) dienen der Festlegung und Umsetzung von Grundsätzen, Zielen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung. Nach den Gesetzen zur Raumordnung und Landesplanung der Länder werden die IHKs an der Aufstellung der genannten Raumordnungspläne beteiligt oder im Rahmen der Aufstellung angehört. Die Planinhalte entfalten zwar keine unmittelbare Rechtswirkung auf Private, sind aber von den öffentlichen Planungsträgern zu beachten (Ziele) oder abzuwägen (Grundsätze), so dass eine mittelbare Rechtswirkung auf die Wirtschaft gegeben ist.
Die Stellungnahmen der IHKs dienen sowohl der Berücksichtigung gesamt- und regionalwirtschaftlicher Belange als auch der Berücksichtigung besonderer wirtschaftlicher Belange von Teilgebieten des Kammerbezirks und/oder einzelnen Betrieben, insbesondere der Rohstoffwirtschaft, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegensteht.

Außerdem beraten die IHKs den jeweiligen Plangeber bei der wirtschaftsfreundlichen Gestaltung der Raumnutzungsordnung und der Entwicklungsplanung. Sofern kein regionales Raumordnungsprogramm vorliegt oder dieses nicht mehr den künftigen Erfordernissen entspricht, kann es sich im Rahmen dieser Beratung empfehlen, den regionalen Plangeber an das Plangebot zu erinnern.

Im Rahmen der Ermittlung abwägungserheblicher Belange und betroffener Standorte informieren die IHKs Betriebe über Rechtsgrundlagen, Einhaltung von Fristen, Zielen und Inhalten der Planung, befragen betroffene Betriebe und Kommunen über ihre Interessen und Probleme im Zusammenhang mit der Planung und geben den betroffenen Betrieben Ratschläge und Hinweise zur Wahrnehmung und weitest möglichen Ausschöpfung privater Interessen in eigener Verantwortung.
Stand: 26.03.2024