Entgeltordnung

Für den Verkauf von Formblättern, Ehrenurkunden und Adressen sowie für andere, nicht im Gebührentarif aufgeführte Leistungen, gelten nachstehende Regelungen:
Zu allen angegebenen Preisen erhebt die IHK Gießen-Friedberg zusätzlich für die Zustellung die ihr entstandenen Kosten. Auch ist die IHK Gießen-Friedberg berechtigt, darüber hinausgehende Auslagen, die ihr entstanden sind, dem Empfänger in Rechnung zu stellen.

Entgelttarif

Tarifnummer
Entgeltpflichtige Leistung
Einheit
Preis in Euro
1
Publikationen wie z.B. Broschüren, Leitfäden, Merkblätter, Druckschriften
Der Verkauf dieser Publikationen erfolgt aufgrund individueller Preisfestlegung je nach Art und Umfang der abzugebenden Publikationen.
2 Formblätter und dergleichen
2.1
Ursprungszeugnisse, Konsulatsfakturen, Zollfakturen und andere dem internationalen Handel dienende Vordrucke. Der Verkauf erfolgt aufgrund Preisfestlegung je nach Art und Umfang
2.2
Ausbildungsordnungen
Stück
von 0,75 bis 8,00
2.3
Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
Stück
7,15
3
Beglaubigungen von Abschriften
für die Beglaubigungen von Abschriften in deutscher und fremder Sprache
je Seite
2,50
4
Urkunden
je nach Ausfertigung
Stück
von 15,00 bis 33,00
Schmuckausfertigung
Stück
35,00
5
Adressauskünfte
5.1
Auskünfte an Auskunfteien sowie Anwaltskanzleien und vergleichbare Auskunftssuchende
5,00
6
Mahnkosten
6.1
für jede Mahnung
10,00
6.2
Berechnung der Kosten für den Einzug unserer Forderungen behalten wir uns vor
7
Lehrgänge und Seminare
Die Preisfestlegung erfolgt individuell je nach Art und Umfang der Veranstaltung
8
Raummieten
Für die zur Verfügungstellung von Sitzungs-, Seminar- und Besprechungsräumen
von 65,00 bis 300,00
9
Sonstiges
9.1
Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung (§§ 57, 421 I SGB III)

- Gewerbetreibende
- Andere
119,00
149,00
9.2
Marketingsprechstunde
29,00
9.3
Erfindersprechtag
- Privatperson
pro 20 Min.
20,00
9.4
Existenzgründungsberatung
- für zukünftig freiberuflich Selbstständige
die 1. Stunde,
plus jede weitere an gebrochene ½ Stunde
49,00
20,00
10
Prüfung von Auszubildenden von anderen Industrie- und Handelskammern
10.1
Kaufmännische Berufe
1. Teil der Abschlussprüfung bzw. Zwischenprüfung
2. Teil der Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung
350,00
470,00
Gewerblich-technische Berufe
1. Teil der Abschlussprüfung bzw. Zwischenprüfung
2. Teil der Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung
460,00
590,00
Gewerblich-technische Berufe
(Fachangestellte für Bäderbetriebe, Berufskraftfahrer, Tierpfleger, Packmitteltechnologe, Mediengestalter)
1. Teil der Abschlussprüfung bzw. Zwischenprüfung
2. Teil der Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung
400,00
800,00
Die Entgeltordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft und tritt an die Stelle der seitherigen.
35390 Gießen, 27. Februar 2024
Dr. Matthias Leder
Hauptgeschäftsführer
Stand: 04.03.2024