Internationaler Handel und EU-Binnenmarkt


Freier internationaler Handel und ungehinderte Auslandsinvestitionen sind Motor für Wohlstand und Beschäftigung. Mittelständische Strukturen profitieren weltweit und nicht nur in Deutschland von der Stärkung des Freihandels durch den Abbau von Handelsbarrieren. Wir unterstützen die Politik darin, sich für ein multilaterales und regelgebundenes Welthandelssystem einzusetzen, damit kostengünstiger und nachhaltiger Handel zu fairen Bedingungen möglich ist. Zugleich gilt es, die Vielfalt regionaler und traditioneller Produkte zu bewahren.
Vor dem Hintergrund weltweiter Konflikte sehen sich Unternehmen jedoch mit einer Zunahme von Handels- und Investitionshemmnissen konfrontiert.

Die IHK Ostthüringen zu Gera fordert: 
  • Protektionistischen Tendenzen, wie Zöllen und Lokalisierungspflichten, auf nationaler, EU- und internationaler Ebene entgegenzutreten. Eine offene Handelspolitik muss Priorität haben. Beim Abbau der Handelshemmnisse bleiben Vereinbarungen über die Welthandelsorganisation (WTO) wichtigste Grundlage. Daher sollte sich die EU für die Stabilität bestehender Strukturen, wie der WTO, einsetzen. Politische und kommerzielle Wettbewerbsbeeinflussungen sind nicht (mehr) akzeptabel.  Unternehmer dürfen nicht durch unverhältnismäßig verschärfte Regelungen, insbesondere im USA-Geschäft, behindert werden (z.B. Dual Use).
  • Handelsabkommen zügig und praxisnah umzusetzen und Verhandlungen mit anderen Partnern voran zu bringen. Weitere (Frei-)Handelsabkommen mit anderen Nationen sind mit dem Ziel abzuschließen, den Handel zu beleben und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Handelsabkommen sind einfacher und verständlicher und damit durchgehend KMU-freundlich auszugestalten.
  • bei einseitigen Wirtschaftssanktionen stets der wirtschaftlichen Folgen – z. B. Umsatzeinbrüche, Arbeitsplatzverluste – bewusst zu sein. Finanzsanktionen sollten nicht als erste Möglichkeit für politische Maßnahmen zur Sanktionierung eines Landes genutzt werden. Zudem müssen deutsche Unternehmen vor der rechtlichen und politischen Einflussnahme durch Drittstaaten geschützt werden.
  • den Unionszollkodex praxisorientiert umzusetzen, zollrechtliche Vereinfachungsregelungen zu realisieren und einen EU-einheitlichen Rechtsrahmen zu gewährleisten. Die Ausgestaltung und Umsetzung sollte nicht zu neuen bürokratischen Hindernissen für Unternehmen werden.
  • Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit durch die EU zu verhindern und Regelungen einheitlich zu gestalten. Die Anpassung der Entsenderichtlinie muss daher weiter vorangetrieben werden. Bürokratische Hürden, z.B. das Mitführen von A1-Bescheinigungen bei Dienstreisen, sind abzubauen.
  • die Vollendung des EU-Binnenmarktes als eine für deutsche Unternehmen wichtige Errungenschaft voranzutreiben. Dabei ist der richtige Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmen und der Verbraucher zu finden.
  • beim „Brexit“ unternehmensfreundliche Lösungen zu finden. In den Verhandlungen gilt es, die richtige Balance zwischen guten zukünftigen Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich und einem weiterhin funktionierenden Binnenmarkt herzustellen. Ein Szenario des ungeordneten Austritts sollte vermieden werden.
  • die KMU bei den Internationalisierungsprozessen kontinuierlich durch die Außenwirtschaftsförderung zu unterstützen. Die Außenwirtschaftsförderung sollte vorrangig als Direktförderungen an die Unternehmen fließen.
  • von der Bundesregierung ein konsequentes Vorgehen gegen Wettbewerbsverzerrung bei der Finanzierung von internationalen Großaufträgen und Projekten in Drittländern. Bei internationalen Geschäften stehen deutsche Unternehmen immer mehr im Wettbewerb mit Finanzierungspraktiken anderer Staaten, dabei werden internationales Standards, z.B. der OECD für öffentliche unterstützte Exportkredite nicht eingehalten.
  • gleiche Anwendung des Außenwirtschaftsrechts im Bereich der Dual-Use-Güter innerhalb der EU. Trotz harmonierter rechtlicher Vorgaben ergeben sich innerhalb der EU deutliche Unterschiede. Bei Anträgen auf exportkontrollrechtliche Bescheide und generell bei der Gestaltung des Exportkontrollrechts sowie dessen Anwendung in Deutschland sind EU-weit gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Zuständige Institutionen müssen Anträge zügiger und transparenter bearbeiten insbesondere, wenn Bundesministerien in Einzelentscheidungen einbezogen sind.
  • Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Wirtschaft zu gestalten. Das schafft Vorteile für beide Seiten. Wirtschaftswachstum hilft den Menschen in Entwicklungsländern und kann so Absatzmärkte öffnen. Daher sollte der Aufbau der Privatwirtschaft in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit rücken. Dabei sollte der Fokus aller Beteiligten auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Projekte gelegt werden.
  • dass Kommunen, Bundesländer sowie Bundesministerien bei ihren außenwirtschaftlichen Initiativen keine Parallelstrukturen aufbauen, sondern Synergien nutzen und die Angebote transparent darstellen. Die deutschen Industrie- und Handelskammern beraten Unternehmen bei ihren Internationalisierungsschritten vor Ort und die Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen an aktuell 140 Standorten weltweit.