Risikoeinstufung im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Rechtsverstöße gefährden Existenz

Seit 1. Januar 2017 ist die auch als „Todsündenliste“ bezeichnete EU-Verordnung 2016/403 in Kraft. Im Kern regelt diese, dass Verstöße gegen bestehende Rechtsvorschriften durch Unternehmen, die genehmigungspflichtigen Personen- oder Güterverkehr betreiben, dazu führen können, dass diese als „Risiko-Betriebe“ eingestuft und daher häufiger kontrolliert werden. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen ist die persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen gefährdet. Schlimmstenfalls droht damit der Entzug der jeweiligen Genehmigung.
Betroffen von der Regelung sind alle Rechtsbereiche, die im gewerblichen Verkehr Anwendung finden – Sozialvorschriften, Arbeitszeitregelungen, Maße und Gewichte, Technischer Zustand, Geschwindigkeit, Berufskraftfahrerqualifikation, Fahrerlaubnisrecht, Gefahrgutvorschriften etc.
Unterschieden werden drei Stufen von Verstößen:
  • SI (Serious Infringement – schwerwiegender Verstoß)
  • VSI (Very Serious Infringement – sehr schwerwiegender Verstoß)
  • MSI (Most Serious Infringement – schwerster Verstoß)
Die Verstöße der unteren Stufen werden dabei jeweils addiert, sodass aus drei SI pro Jahr und Fahrer ein VSI wird und dementsprechend aus drei VSI pro Jahr und Fahrer ein MSI. Ein Schwerster Verstoß (MSI) führt dabei grundsätzlich zu einem Überprüfungsverfahren der Zuverlässigkeit!
Weitere Informationen:
  • Bußgeldkatalog - Informationen zu den für die verschiedenen Verstöße zu erwartenden Bußgeldern