Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KLUG)

Richtlinienänderung

Mit der kürzlich erfolgten Richtlinienänderung ist der Programmteil B6 zur Förderung von „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG) bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt. Die KLUG-Förderung ist Bestandteil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023.
Zentraler Punkt des Programms ist die Förderung von eigenständigen Kleinstunternehmen, die zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen. Die Zuschussfähigen Ausgaben können mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert werden.
Anträge können laufend über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.