Grundsätze der IHK-Prüfungen

Entsprechend dem Berufsbildungsgesetz sind in den anerkannten kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen Zwischen- und Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Verordnung über die Berufsausbildung in den entsprechenden Ausbildungsberufen gibt Auskunft über Art und Inhalt der durchzuführenden Prüfungen.
Die Zwischenprüfung findet nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit statt und dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Damit können eventuelle Ausbildungslücken erkannt und frühzeitig behoben werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist für das Fortbestehen des Berufsausbildungsverhältnisses unrelevant. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung und besteht aus zwei Teilen:
  • einem schriftlichen Teil (Kenntnisprüfung) mit eventueller mündlicher Ergänzungsprüfung
  • einem praktischen Teil (Fertigkeitsprüfung).
Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird im Facharbeiterzeugnis dokumentiert.
Anmeldung zur Prüfung
Zur Teilnahme an den Prüfungen müssen die Auszubildenden durch das Unternehmen bei der IHK angemeldet werden. Dazu erhält das Unternehmen rechtzeitig eine Aufforderung und ein Anmeldeformular. Das Anmeldeformular ist vollständig ausgefüllt und vom Unternehmen als auch vom Auszubildenden unterzeichnet an die IHK zurückzusenden.
Einladung zu den Prüfungen
Die schriftlichen Einladungen zu den jeweiligen Prüfungen geht den Auszubildenden direkt zu. Sie sind danach verpflichtet, Ihr Unternehmen unverzüglich über Ort und Zeit der Prüfung in Kenntnis zu setzen.
Prüfungsergebnisse
Die Ergebnisse der Prüfung gehen ebenfalls den Auszubildenden schriftlich zu. Auch diese sind dem Unternehmen zur Kenntnisnahme vorzulegen. Bei den Ergebnissen, die der Auszubildende nach der Abschlussprüfung erreicht, handelt es sich nur um vorläufige Ergebnisse. Die endgültigen Ergebnisse erhält der Auszubildende in Form des Facharbeiterzeugnisses.
Prüfungstermine, Prüfungsanforderungen, Prüfungsaufgaben
Die Prüfungstermine und Prüfungsanforderungen sind bundesweit einheitlich. Die Prüfungsaufgaben werden zentral erarbeitet. Dafür gibt es drei Aufgabenstellen. (Mehr zu diesem Thema)
Bewertung der Prüfungsleistungen
Nach der Prüfungsordnung werden die Prüfungsleistungen in allen Berufen nach einem 100-Punkte-System bewertet. Das gilt für Einzel- wie auch Gesamtleistungen. Das System stuft nach 6 Noten und ordnet diesen jeweils folgende Punkte zu:
Note 1 sehr gut
100-92 Punkte
für eine den Anforderungen in besonderem Maße
entsprechende Leistung
Note 2 gut
unter 92-81 Punkte
für eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
Note 3 befriedigend
unter 81-67 Punkte
für eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende
Leistung
Note 4 ausreichend
unter 67-50 Punkte
für eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen
den Anforderungen noch entspricht
Note 5 mangelhaft
unter 50-30 Punkte
für eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht,
jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind
Note 6 ungenügend
unter 30-0 Punkte
für eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht
und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind

Die Wichtungen einzelner Prüfungsfächer und Prüfungsteile sind den Prüfungsanforderungen und eventuell ergänzender Bewertungsrichtlinien zu entnehmen.