Förderung unternehmerischen Know-hows

Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Durch das Bundesprogramm sollen die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden.

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der Freien Berufe
Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durch geführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Die jeweiligen Unternehmensberatungen müssen als Einzelberatung durchgeführt werden. Beratungen dürfen eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene
Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Nicht gefördert werden Beratungen, die
  • mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
  • auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden,
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder
  • gegen Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.

Wer darf beraten?

In der Auswahl des Beratungsunternehmens ist das antragstellende Unternehmen frei, sofern das Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass es sich um selbständige Beraterinnen, Berater und Beratungsunternehmen handelt, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Sie müssen darüber hinaus die erforderlichen Fähigkeiten und notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung müssen gewähr leistet werden.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Fördersatz maximaler
Zuschuss
Neue Bundesländer
(ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg
Region Trier
80 Prozent 2.800 Euro
Alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg & Trier)
Land Berlin
Region Leipzig
50 Prozent 1.750 Euro

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bafa. Nach Prüfung des Antrages durch die Leitstelle wird das antragstellende Unternehmen über das Ergebnis informiert. Erst danach darf ein Beratervertrag abgeschlossen bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner ihrer Wahl führen. Das Informationsgespräch kann frühestens drei Monate vor Antragstellung geführt werden, spätestens jedoch vor Einreichung des Verwendungsnachweises. Eine Liste aller Regionalpartner finden Sie auf der Homepage des Bafa.
Innerhalb von sechs Monaten muss die Beratung abgeschlossen sein und als Nachweis über die durchgeführte Beratung ein Verwendungsnachweis (ebenfalls online) über die Antragsplattform des Bafa eingereicht werden.
Das antragstellende Unternehmen muss die Zahlung der Beratungskosten in voller Höhe nachweisen.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das Bafa.
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