Vorzeitige Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung

Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor dem regulären Ende ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 1 BBiG). Voraussetzung ist, dass ihre Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule dies rechtfertigen. So erhalten Auszubildende die Möglichkeit, ihr Ausbildungsziel früher zu erreichen und an einem vorgezogenen Prüfungstermin teilzunehmen.
Das Verfahren der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung verläuft in zwei Stufen (Antragstellung & Anmeldeverfahren).

Zulassungsvoraussetzungen

  • Überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule
  • Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. am Teil 1 der Abschlussprüfung
  • Ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • Eintragung des Ausbildungsvertrags im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse
  • Befürwortung der vorzeitigen Zulassung durch den Ausbildungsbetrieb
  • Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Berufsschulfächern mindestens „gut“ (bis 2,49)

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag auf vorzeitigen Prüfungszulassung
  • Kopie des aktuellen Berufsschulzeugnisses (nicht älter als 4 Monate)
  • ggf. weitere Zusatzerklärungen (abhängig vom Beruf)

Antragsstellung

Der Antrag auf vorzeitige Zulassung ist zusammen mit dem aktuellen Berufsschulzeugnis fristgerecht per E-Mail bei der IHK Fulda einzureichen.

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt vor Ablauf der jeweiligen Antragsfrist vorliegen, da jede Zulassung eine umfassende individuelle Prüfung der eingereichten Unterlagen erfordert. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nicht berücksichtigt werden.

Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen prüft die IHK Fulda, ob eine Teilnahme an der vorzeitigen Prüfung möglich ist.

Termine für die Antragsstellung
Sommer Winter
15. Januar (des laufenden Jahres)
(das Halbjahres-Zeugnis (Februar-Zeugnis) muss nachgereicht werden)
15. August (des laufenden Jahres)

Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Fulda fordert rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung sowohl den Ausbildungsbetrieb bzw. den/die Auszubildende(n) auf, die Anmeldung zur Prüfung ausschließlich über das IHK-Bildungsportal vorzunehmen.

Die verbindliche Prüfungszulassung erfolgt erst nach Abschluss der Anmeldung über das IHK-Bildungsportal und die Überprüfung der IHK Fulda.

Anmeldeschluss
Sommer Winter
1. Februar (des jeweiligen Jahres) 1. September (des jeweiligen Jahres)