Gründungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Der Gründungszuschuss kann geleistet werden ("Ermessensleistung"), wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. Achtung: Die Arbeitsagenturen rechnen in Tagen, nicht in Monaten! Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen bzw. der Gründerin oder dem Gründer unterstützend anbieten.

Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbstständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses wird damit vermieden. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von 12 Wochen keine Förderung (die Förderung wird erst nach der Sperrzeit für volle 6 Monate geleistet). Dies gilt auch, wenn eine Entlassungsentschädigung gezahlt wurde. Eine fachkundige Stelle (insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände) muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.

Informationen zum Gründungszuschuss und Einstiegsgeld finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

Verfahren

Unsere Industrie und Handelskammer steht Ihnen innerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs für die erforderliche Begutachtung Ihrer Geschäftsidee gern zur Verfügung. Hierfür reichen Sie bitte die notwendigen Unterlagen über die kostenfreie Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg ein.
Wir können eine Stellungnahme zu Ihrer Planung nur abgeben, wenn wir ein schlüssiges Gründungskonzept erhalten, welches u.a. die folgenden Punkte enthalten muss. Zur Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Gründung mit Standort Südlicher Oberrhein
  • Gewerbliche Gründung mit IHK Zugehörigkeit
  • Stellungnahmen für Handwerksbetriebe oder freiberuflich Tätige geben wir nicht ab
Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen per Mail an: gruendung@freiburg.ihk.de
Folgende Unterlagen werden für die Stellungnahme benötigt:
  • das Formular Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung mit Ihrer Kundennummer der Agentur für Arbeit/Jobcenter und Ihr Ansprechpartner mit E-Mail Adresse der Agentur für Arbeit/Jobcenter
  • tabellarische lückenlose Lebensläufe aller GründerInnen einschl. Zeugnisse (auch Arbeitszeugnisse) und Befähigungsnachweis (Nachweis kaufmännischer, fachlicher Kenntnisse)
  • Angabe des Gründungsdatums
  • Businessplan (Textteil) und Finanzierungspläne (Zahlenteil) mit: 
  • aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
  • privater Finanzbedarf (private monatliche Kosten), typisch für einen Monat im ersten Jahr (nach der Gründung)
  • detaillierte Umsatzplanung für 36 Monate
  • Rentabilitätsvorschau/Ertragsvorschau für 3 Jahre (Prognose der zu erwartenden Umsätze und der betrieblichen Kosten als Gegenüberstellung)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Aufstellung über die erforderlichen Anschaffungen für die Gründung und Aufstellung über die vorgesehene Finanzierung
  • Liquiditätsplan für 36 Monate auf Monatsbasis
Hier zu der kostenfreien Erstellung des Businessplans.
Falls zutreffend: die bisherigen Zahlen/Einnahmen der nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit (BWA, GuV, Einnahmen, Überschussrechnung). Wir bitten um Darlegung der bisherigen Einnahmen.
Falls zutreffend: die Begründung der letzten Geschäftsaufgabe

Häufige Fragen

Kann ich mich auch im Nebenerwerb mit dem Gründungszuschuss selbstständig machen?
Nein, eine Nebenerwerbs-Gewerbeanmeldung oder nebenerwerbliche freiberufliche Tätigkeit wird nicht gefördert.
Es muss sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handeln (mindestens 15 Stunden pro Woche), wobei z.B. ein Minijob noch zusätzlich zur Selbstständigkeit möglich ist. Bei Zweifelsfragen kontaktieren Sie bitte unbedingt Ihre Arbeitsagentur bzw. Ihren Ansprechpartner.
Wenn Sie sich mit einem bereits bestehenden Nebenerwerb, der bisher zusätzlich zu Ihrem (dann nicht mehr bestehenden) Vollerwerb/Arbeitsverhältnis selbstständig machen möchten, geht das: Mit der Gewerbeummeldung auf den Vollerwerb wird der bestehende Nebenerwerb als (dann) Vollerwerbs-Gewerbe anerkannt. Die selbstständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbstständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden.
Weitere Informationen gibt es hier.

Welche fachkundigen Stellen gibt es?
Industrie- und Handelskammer → für gewerbliche Tätigkeiten,
Handwerkskammer → für gewerbliche Tätigkeiten im Handwerk,
Berufsständische Kammern (z. B. Architekten-, Ärztekammern, Innungen),
Fachverbände → für Freiberufler
Sonstige (z. B. Steuer-, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer) → für alle.

Einstiegsgeld

Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger:innen
Bürgergeld-Empfänger:innen können von ihrer Arbeitsagentur für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Bürgergeld gewährt werden. Darüber hinaus können zusätzliche Existenzgründungshilfen (z. B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln) gewährt werden, wenn dies für die erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist.
Einstiegsgeld = Zuschuss
Der/Die Fallmanager:in kann das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses und weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bewilligen, wenn er/sie dies für ratsam hält. Das Einstiegsgeld kann der/die erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Gründung einer eigenen Existenz verwenden. Bei der Höhe des Einstiegsgeldes ist der/die Fallmanager:in nicht gebunden. Sie orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des/der Arbeitsuchenden. Allerdings handelt es sich hier um eine so genannte Kann-Regelung. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Antragsunterlagen
Sofern eine Beurteilung des Unternehmenskonzeptes notwendig ist sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Ihre Kundennummer der Agentur für Arbeit/Jobcenter und Ihr Ansprechpartner mit E-Mail Adresse der Agentur für Arbeit/Jobcenter
  • tabellarischer lückenloser Lebenslauf einschl. Zeugnisse (auch Arbeitszeugnisse) und Befähigungsnachweis (Nachweis kaufmännischer, fachlicher Kenntnisse)
  • Angabe des Gründungsdatums
  • Businessplan (Textteil) und Finanzierungspläne (Zahlenteil) mit:
    • aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
    • privater Finanzbedarf (private monatliche Kosten), typisch für einen Monat im ersten Jahr (nach der Gründung)
    • detaillierte Umsatzplanung für 36 Monate
    • Rentabilitätsvorschau/Ertragsvorschau für 3 Jahre (Prognose der zu erwartenden Umsätze und der betrieblichen Kosten als Gegenüberstellung)
    •  Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Aufstellung über die erforderlichen Anschaffungen für die Gründung und Aufstellung über die vorgesehene Finanzierung)
    • Liquiditätsplan für 36 Monate auf Monatsbasis
Hier zu der kostenfreien Erstellung des Businessplanes.
Antragsberechtigte
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos sind oder waren und eine selbstständige hauptberufliche Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen oder bereits ausüben.
Verwendungszweck
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann ein Einstiegsgeld gezahlt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Hilfebedürftigkeit nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft entfällt. Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit müssen ausreichende Einnahmeüberschüsse erwartet werden können (z. B. anhand eines vorgelegten Geschäftskonzepts mit einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau).
Zudem soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Wechsel aus vormaliger Erwerbstätigkeit in eine selbstständige Tätigkeit zu fördern, wenn begründete Aussicht darauf besteht, dass mit dem erzielten Einkommen künftig die Hilfsbedürftigkeit beendet wird.

Der Businessplan - das Geschäftskonzept:

Das Geschäftskonzept
Eine genaue Beschreibung des Vorhabens ist sehr wichtig und sollte die wesentlichen Bestandteile Ihrer Geschäftsidee in verständlicher Form beinhalten. Machen Sie vor allem deutlich, wie die Geschäftsidee entstanden ist, welche Zielsetzungen geplant sind und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben wollen.
Erläutern Sie Ihre Umsatzplanung. Wie viele Kunden müssen Sie ansprechen, um den benötigten Umsatz zu erreichen? Bitte berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihre geplanten Umsätze höchstwahrscheinlich nicht zu 100 % realisieren lassen. Erklären Sie daher Ihre Kalkulation.
Bei einigen Geschäftsideen, bspw. im innovativen Bereich, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Hintergrundinformationen (z. B. Studien, Presseberichte etc.) beizufügen.
Folgende Inhalte müssen bei der Erstellung des Konzeptes unbedingt berücksichtigt werden:
  1. Zusammenfassung (Entstehen der Geschäftsidee, Gründer, Finanzbedarf),
  2. Beschreibung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes,
  3. Zielgruppe (Wer? Wo?),
  4. Kundennutzen (u. a. auch im Vergleich zur Konkurrenz),
  5. bestehende Kundenkontakte,
  6. Marketing-, Vertriebs- und Akquisitionsmaßnahmen,
  7. Einschätzung der Konkurrenz (Wer? Vergleich Produkte/Dienstleistungen / Preise),
  8. Angaben zum Standort (z. B. Verkehrsanbindung, Einzugsgebiet, Gewerberäume und Öffnungszeiten),
  9. Angaben zu Rechtsform und Gesellschaftern,
  10. Gründerpersönlichkeit (fachliche Kenntnisse, persönliche und unternehmerische Erfahrungen, kaufmännische Kenntnisse),
  11. Preiskalkulation – Berechnung Ihrer Dienstleistung (z. B. Stunden-/Tages- oder Provisionssatz) oder die Preisspanne des Warenangebotes,
  12. Umsatzkalkulation,
  13. Arbeitstage unterteilt in Akquisitionstage und Tage, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden können,
  14. Preis für Produkte oder Dienstleistungen,
  15. Anzahl der Kunden,
  16. ggf. Angaben zur geplanten Einstellung von Mitarbeitern (Anzahl/Qualifikation),
  17. Bei Handelsvertretern benötigen wir noch folgende Angaben:
    1. zum Vertragspartner,
    2. zu eventuellen Produkt- und Verkaufsschulungen,
    3. zum vereinbarten Einzugsgebiet,
    4. zum übernommenen Kundenstamm (nur wenn geplant).

Kapitalbedarfsplan
Wie viel Geld benötigen Sie für den Start in die Selbstständigkeit?
Tragen Sie bei den Investitionen und Gründungsnebenkosten die voraussichtlichen Beträge ein, die einmalig zur Gründung anfallen. Überlegen Sie, wie viel Geld Sie für die Büro- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeug und ein erstes Waren- und Materiallager benötigen, um von Anfang an ein solides Leistungsangebot erbringen zu können.
Kalkulieren Sie den Betriebsmittelbedarf (z. B. Vorfinanzierung von Aufträgen) nicht zu knapp.

Finanzierungsplan
Wie wollen Sie den ermittelten Kapitalbedarf finanzieren?
Können Sie den Finanzierungsbedarf aus Eigenmitteln decken oder muss eine Finanzierungslücke mit Fremdmitteln (Familiendarlehen, Existenzgründungsdarlehen z. B. von der KfW Bankengruppe/Investitionsbank) geschlossen werden? Grundsätzlich sind Eigenmittel eine solide Grundlage für eine Unternehmensfinanzierung, sie sollten deshalb in angemessenem Umfang eingesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie zuerst den Antrag bei einer Bank stellen und erst danach finanzielle Verpflichtungen eingehen, wie z. B. Mietverträge!
Wenn Sie beispielsweise einen eigenen Computer oder ein Fahrzeug ins Unternehmen einbringen wollen, so tragen Sie diese bitte bei „Sacheinlagen“ ein.

Privatentnahme (Kosten der privaten Lebensführung)
Wie viel Geld brauchen Sie zum Leben?
Hier sollten Sie Ihre privaten Einnahmen und Ausgaben für einen durchschnittlichen Monat im ersten Jahr eintragen. Denken Sie daran, mit dem Gewinn Ihres Unternehmens müssen Sie Ihre privaten Kosten und ggf. die Ihrer Familie decken können!

Umsatz- und Rentabilitätsvorschau/Liquiditätsplan
Die Rentabilitäts-, Ertragsvorschau sollte mindestens 3 Jahre umfassen.
Die Liquiditätsvorschau sollte mindestens 3 Jahre umfassen und monatlich aufgestellt werden.
Diese Vorschau ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Konzeptes, deren Berechnung allerdings nicht einfach ist. Trotzdem sollten Sie versuchen, in dieser Einschätzung Ihre Erfolgschancen möglichst realistisch einzuschätzen. Vermeiden Sie eine zu optimistische Darstellung. Bringen Sie eigene Kenntnisse ein und beziehen ggf. auch erfahrene Fachleute (Steuerberater, Unternehmensberater, Bekannte mit Branchenkenntnissen, Beratungsdienste etc.) sowie Branchenkennzahlen (z. B. Branchenbriefe der Volksbanken) mit ein.
Bitte berücksichtigen Sie auch folgende Hinweise:
Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftszweigen (z. B. Handel und Dienstleistungen) sollten die Umsätze separat ausweisen.
Alle Kosten beziehen sich auf den Gewerbebetrieb. Diese lassen sich in der Regel relativ realistisch einschätzen, wenn z. B. entsprechende Recherchen durchgeführt werden.
Bei Personalkosten und gesetzlichen sozialen Abgaben sind nur die Löhne/Gehälter sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für beschäftigte Mitarbeiter einzusetzen. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijob).
Berücksichtigen Sie in der Rentabilitätsvorschau die Kreditzinsen. Die Tilgungsbeträge sind von den Überschüssen aufzubringen.
Abschreibungen sind der Begriff für die Absetzung kalkulatorischer Beträge für die Abnutzung von Sachanlagen (die Verteilung der Anschaffungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer). Sie umfassen auch die Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter (z. B. Kleinmöbel, beruflich genutzte Software, Schreibtischstuhl).
Bitte erläutern Sie der fachkundigen Stelle separat, auf welcher Grundlage (z.B. Marktforschungsergebnisse und andere Quellen) Sie Ihre Umsatzeinschätzungen vorgenommen haben.

Weitere Hilfen

Prüfung der Zuständigkeit
unter folgenden Links können Sie prüfen, ob es sich bei Ihnen um ein Handwerksgewerbe, eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Industrie- und Handelskammer Gewerbe handelt:
Tel-Nr. Institut für freie Berufe: 0911-235650
Direkter Kontakt zum Team des Welcome-Centers:
Sophie Figueredo-Hardy, 0761 3858 198, Sophie.Figueredo-Hardy@freiburg.ihk.de
Olga Kuchendaeva, 0761 3858 197, Olga.Kuchendaeva@freiburg.ihk.de
Justyna Gawron, 0761 3858 199, Justyna.Gawron@freiburg.ihk.de


Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung des Businessplanes benötigen, so können Sie sich mit einem Beratungszentrum in Verbindung setzen:
EXI Gründungsgutscheine Träger