Recht und Steuern
Der Schlichtungsausschuss
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt hat gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden eingerichtet. Dieser ist für alle Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirkes zuständig. Verhandelt wird zum Beispiel über
- den Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses,
- die Zahlung der Ausbildungsvergütung,
- die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen,
- den Bestand disziplinarischer Maßnahmen.