Handelsabkommen

Übersicht über bestehende Handelsabkommen

Im Außenhandel können aufgrund von Abkommen zahlreiche Zollvorteile (Präferenzen) in Anspruch genommen werden. Man unterscheidet zwei Formen der Präferenz:
  • Freiverkehrspräferenz
    Voraussetzung für den Zollvorteil ist, dass sich die Waren im sogenannten zollrechtlich freien Verkehr befinden, das heißt, sie wurden bereits verzollt und versteuert. Bei der Einfuhr in das Zollgebiet des Abkommenspartners fällt kein weiterer Zoll an.
  • Ursprungspräferenz
    Voraussetzung für den Zollvorteil ist, dass die Waren die jeweils vorgeschriebenen Be- und Verarbeitungsschritte erfüllen (Ursprungsregel), um den präferenziellen Ursprung zu erreichen. Lässt sich der Ursprung nachweisen, erfolgt die Einfuhr in das Zollgebiet des Abkommenspartners zollbegünstigt oder zollfrei.
Eine Übersicht der Länder, mit welchen die EU Präferenzabkommen geschlossen hat, finden Sie im Internetangebot der deutschen Zollverwaltung.
Die jeweils unterschiedlichen Ursprungsregeln lassen sich auf Basis der Zolltarifnummer der Ware im Präferenzportal des Zolls recherchieren. Diese müssen erfüllt sein. Der präferenzielle Ursprung ist beim Grenzübertritt nachzuweisen. Dies geschieht entweder mit einer im Wortlaut vorgeschriebenen Ursprungserklärung/Erklärung zum Ursprung auf einem Handelsdokument (bis 6.000 Euro Sendungswert) oder mit einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1 oder EUR-MED). Unternehmen, die eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer oder eine Registrierung als REX haben, können die Ursprungserklärung für Sendungen in unbegrenzter Höhe abgeben. Sie benötigen keine Warenverkehrsbescheinigung.
Viele Handelsabkommen verzichten ganz auf die EUR.1 und sehen als Präferenznachweis nur die Ursprungserklärung auf der Rechnung vor. Für Sendungen über 6.000 Euro ist die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer (Südkorea, Singapur (bis März 2023)) beziehungsweise die Registrierung als Registrierter Exporteur (REX) (Kanada, Japan, ÜLG (10.000 Euro), Vietnam, Vereinigtes Königreich, ab 2023 auch Singapur) vorgesehen.
Diese grafische Übersicht (nicht barrierefrei) der bestehenden Abkommen veranschaulicht die Präferenzbeziehungen.