26.04.2024

Neue Ökodesignverordnung verabschiedet: Ein großer Schritt für nachhaltige Produkte in Europa

Mit der Verabschiedung der neuen Ökodesignverordnung, die eng mit dem Recht auf Reparatur verbunden ist, setzt die EU ein starkes Zeichen für die Kreislaufwirtschaft.
Die Ökodesignverordnung zielt darauf ab, Produkte durchgängig langlebiger, ressourcenschonender und besser wiederverwendbar zu gestalten. Zukünftig müssen Produkte leichter zu reparieren, aufrüsten und recyceln sein. Dies beinhaltet Maßnahmen gegen vorzeitige Obsoleszenz, etwa durch das Verhindern bewusster Schwächen in der Konstruktion oder die Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen und Software-Updates.
Ein Kernstück der Verordnung ist die Einführung digitaler Produktpässe, die eine vollständige Rückverfolgbarkeit und leichtere Rückführung von Materialien ermöglichen sollen. Die Europäische Kommission wird binnen neun Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung prioritäre Produktgruppen definieren. Zu diesen Produkten gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (Fokus auf Bekleidung und Schuhen), Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien.
Mit dem formalen Inkrafttreten der Verordnung, das nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt, werden Unternehmen neue Anforderungen erfüllen müssen, die zur Förderung einer umweltfreundlicheren Wirtschaft beitragen sollen.