25.03.2024

Fördermittel für Klein- und Kleinstunternehmen in Dresden

Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen (KU), die Ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte in den Dresdner Fördergebieten Südwest/Cottaer Bogen und Johannstadt/Pirnaische Vorstadt haben oder in das Fördergebiet verlegen.
Die Landeshauptstadt Dresden erhält Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus Mitteln des EFRE-Programms Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung. Mit dem Programm Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021–2027 unterstützt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereits in der vierten Förderperiode die sächsischen Städte und Gemeinden bei der Überwindung von strukturellen Defiziten und der Sicherung der Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit. Diese Zuwendungen kann die Landeshauptstadt Dresden anteilig zur Investitionsförderung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen in festgelegten Fördergebieten einsetzen, soweit eine andere Förderung durch Land, Bund oder EU nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Die geförderten Vorhaben sollen zur Belebung von Wirtschaft und Geschäftsumfeld in den geförderten Dresdner Stadtquartieren Südwest/Cottaer Bogen und Johannstadt/Pirnaische Vorstadt beitragen:
  • Arbeitsplätze schaffen und erhalten, Beschäftigung zur Armutsbekämpfung fördern
  • die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten stärken
  • die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten verbessern
  • das Unternehmertum stärken
Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen (KU), die Ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet haben oder in das Fördergebiet verlegen. Grundsätzlich können Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Mio. EUR gefördert werden. Dabei können investive Maßnahmen unterstützt werden, die zur Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit und zur Erreichung der oben genannten Förderziele beitragen.
Mit den Vorhaben sollen mindestens zwei Auswahlkriterien erfüllt werden, z. B. Arbeitsplatz-, Ansiedlungs-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium (siehe Auswahlkriterien für Förderung). Die gesamte Zuwendung ist auf maximal 40 % des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50.000 EUR, mindestens 2.500 Euro. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Das Vorhaben darf vor Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen worden sein, es sei denn der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn wurde vorher von der Landeshauptstadt Dresden genehmigt.
Für beide Stadtgebiete wird durch das Amt für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Dresden die neue Förderung für interessierte Klein- und Kleinstunternehmen in zwei Informationsveranstaltungen vorgestellt. Die Termine und weitere Informationen zur Förderung (inklusive Karten der Fördergebiete) finden Sie unter www.dresden.de/ku-foerderung.