Notfallrettung und Krankentransport

Wer Notfallrettung und Krankentransport betreibt, der bedarf einer Genehmigung. Zuständig zur Erteilung der Genehmigungen sind die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Die  Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich "Notfallrettung und Krankentransport" unterliegt grundsätzlich dem Gesetz zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) in der jeweils gültigen Fassung.

Genehmigungspflicht

Notfallrettung und Krankentransport dürfen nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden. Der Träger des Rettungsdienstes überträgt die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes nach einem Auswahlverfahren durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf private Hilfsorganisationen oder andere Unternehmer (Leistungserbringer). Der Vertrag ist auf eine Dauer von 7 Jahren zu befristen.

Berufszugang

Nachweise gemäß § 14 (Fachliche Eignung) Absatz 1, Punkt 1 und 2 der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO) vom 5. Dezember 2006 in der jeweils gültigen Fassung.

Fachkundeprüfung

Der Eignungsnachweis ist durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Prüfungsvorbereitung

Die Art der Vorbereitung auf die Prüfung ist Ihnen grundsätzlich freigestellt. Literatur zur Vorbereitung auf die Prüfung ist bei einschlägigen Fachverlagen erhältlich. Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch. In der Regel erfolgt die Anmeldung mittels Formular zur Prüfung.

Prüfungsschwerpunkt

Sachgebiete für Leistungserbringer, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben (Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 SächsLRettDPVO)
  1. Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten:
    • Krankentransport, Notfallrettung und Rettungsdienst,
    • Straßenverkehrsrecht, einschließlich Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals,
    • Arbeits- und Sozialrecht,
    • Kostenerstattung und Rahmenverträge
    • Grundzüge des Steuerrechts
  2. Kaufmännische Führung des Betriebes, insbesondere:
    • Zahlungsverkehr,
    • Kostenerstattung,
    • Buchführung,
    • Versicherungswesen,
  3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung:
    • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge,
    • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge,
    • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge,
    • Betriebspflicht,
    • Fernsprech- und Funkverkehr,
  4. Verkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge und Entsorgung der medizinischen Hilfsmittel

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