Schiedsgutachten

Nicht jeder Streit gehört vor ein Gericht, denn es gibt auch andere, insbesondere zeit- und kostengünstigere Möglichkeiten, einen Konflikt zu beenden.
In der außergerichtlichen Streitbeilegung sind verschiedene Instrumente zur Beendigung eines Konflikts bekannt, darunter das Schiedsgutachten, dessen Ziel es ist, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Informationen, wie ein Schiedsgutachtenauftrag zu Stande kommt und welche Punkte man beachten sollte, finden Sie im Merkblatt Das Schiedsgutachten (PDF-Datei · 101 KB).