Gewerberecht

Das Gewerberecht regelt die Anforderungen, die der Staat an die Aufnahme und Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit stellt. Der Grundsatz der Gewerbefreiheit ist mithin weitgehend durchbrochen, denn unternehmerische Tätigkeit erfordert in vielen Bereichen eine staatliche Erlaubnis. Weiter kann aber auch die Nichteinhaltung öffentlicher Pflichten für Unternehmer die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens durch das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeamt zur Folge haben.
Bei Bedarf bieten wir betroffenen Unternehmen ein persönliches Gespräch zur Erörterung der Angelegenheit an und besprechen eingehend, welche Maßnahmen von Ihnen für eine mögliche Abwendung der Untersagung eingeleitet werden müssten.