Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen

Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen im In- und Ausland beteiligen wollen, müssen ihre Eignung durch Einreichung von Nachweisen und Erklärungen unter Beweis stellen.
Viele Dokumente, die bei jeder Ausschreibung abzugeben sind, beziehen sich auf allgemeine Eignungen, unabhängig vom konkreten Auftrag, so z. B. der Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder Informationen zum Unternehmen.
Mit der Präqualifizierung können solche auftragsunabhängigen Eignungen vorab von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Die Überprüfung erfolgt in Sachsen durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.. Das Ergebnis der Überprüfung wird in das amtliche Verzeichnis hinterlegt. Das Führen des amtlichen Verzeichnisses wird in Sachsen durch die IHK Dresden vorgenommen.

Welchen Nutzen bringt das amtliche Verzeichnis für Unternehmen?

Reduzierter Aufwand

Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis entlastet Unternehmen vom ständigen aufwendigen Zusammenstellen der gewünschten Nachweise, das meist auch noch unter erheblichem Zeitdruck erfolgen muss. Unternehmen die sich in das amtliche Verzeichnis eintragen lassen wollen, müssen diesen Aufwand nur einmal im Jahr erbringen. Sie erhalten über die Eintragung ein Zertifikat das ein Jahr gültig ist.

Zeit- und Kostenersparnis

Bei jeder Angebotsabgabe wird nur noch das IHK-Zertifikat in Kopie vorgelegt oder die Zertifikats-Nummer an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt.

Höhere Rechtssicherheit

Eine Eintragung schafft sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber eine wesentliche höhere Rechtssicherheit, denn es gilt eine gesetzliche Eignungsvermutung zugunsten des eingetragenen Unternehmens.

Begrenztes Risiko

Das Risiko, bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise ausgeschlossen zu werden, wird reduziert. Die Eintragung umfasst jedoch nur unternehmensbezogene Nachweise; auftragsbezogene müssen im Zweifel dem Angebot beigefügt werden.

Synchronität zur EEE

Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), die von öffentlichen Auftraggebern als Nachweischeckliste verwendet werden kann. Ein Hinweis in der vom öffentlichen Auftraggeber verwendeten EEE auf das amtliche Verzeichnis genügt zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen.

Sind Präqualifizierung und Aufnahme in das amtliche Verzeichnis Pflicht?

NEIN! - Es handelt sich um ein freiwilliges Handeln des Unternehmens. Allerdings bietet die Eintragung ins amtliche Verzeichnis Zeit- und Kosteneinsparung sowie Nachweissicherheit.
Eine Übersicht der erforderlichen Nachweise und Eigenerklärungen finden Sie unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de.

Was kostet das Verfahren?

Das Entgelt der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. für das Präqualifizierungsverfahren beträgt 180,00 Euro netto. In allen Fällen ist zusätzlich eine gesetzliche Gebühr der IHK in Höhe von 50,00 Euro für die Eintragung ins amtliche Verzeichnis zu entrichten. Alle Preise beziehen sich auf ein Jahr.