Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22. Juli 2021 hat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten Rechtskraft erlangt. Es beinhaltet den Schutz grundlegender Menschenrechte, die Pflicht zur Beachtung von Sozial- und Umweltstandards sowie Diskriminierungsverbote. Die IHK Dresden unterstützt Sie bei Fragen rund um Sorgfaltspflichten in Lieferketten und steht Ihnen bei den Herausforderungen der methodischen Implementierung von Risikoanalysen, Grundwerteerklärungen und besonderen Anforderungen Ihrer Kunden zur Seite.

Neue Sorgfaltspflichten in der Lieferkette - Anwendungsbereich

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, oft nur als Lieferkettengesetz bekannt, soll zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen. Es formuliert Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen in Deutschland: 
  • Ab dem 01.01.2023 sind dies Unternehmen, die in der Regel mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen.
  • Ab dem 01.01.2024 sind dies Unternehmen, die in der Regel mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen.
Bei der Bestimmung der Beschäftigentenanzahl werden Leiharbeitende ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten mitgezählt. 
Der Begriff "Lieferkette" im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf alle Schritte im In- und Ausland, die für die Erstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen nötig sind. Dies schließt neben dem eigenen Geschäftsbereich auch direkte Lieferanten und indirekte Lieferanten mit ein.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette zu beachten.

Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt

Ein Verfahren, das (mögliche) negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte identifiziert, stellt den Kern der unternehmerischen Sorgfalt dar. Unternehmen müssen zudem die betriebsinterne Zuständigkeit festlegen und die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen sicherstellen.
Aus der von der Unternehmensleitung verabschiedeten Grundsatzerklärung soll deutlich werden, dass das Unternehmen der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommt.
Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse sollen Maßnahmen zur Abwendung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen identifiziert und in die Geschäftstätigkeit integriert werden. Diese können beispielsweise Schulungen von Mitarbeitern und Lieferanten, Anpassungen von Managementprozessen und den Beitritt zu Brancheninitiativen beinhalten.
Ein unternehmensinterner oder externer Beschwerdemechanismus soll es jedem ermöglichen, auf (mögliche) nachteilige Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Menschenrechte hinzuweisen.
Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Das Unternehmen hat jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Bedeutung des Gesetzes für KMUs

Das Gesetz betrifft kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nicht in direkter Form. Dennoch wird es vorkommen, dass diese von ihren und vom Gesetz betroffen Kunden als direkte Lieferanten erfasst und in die Maßnahmen zur Sicherstellungen der Sorgfaltspflichten eingebunden werden. 
Dies geschieht in der Regel durch Vertragswerke, sogenannte Code of Conductus (CoC). Diese Verhaltenskodizes können z. B. die Auflage enthalten, eine eigene Grundsatzerklärung im Sinne des Gesetzes abzugeben und eine Risikoanalyse der eigenen Lieferanten vorzunehmen. Es kann also nützlich sein, einen Katalog von Präventionsmaßnahmen vorzuhalten. Wichtig ist zu beachten, dass diese CoCs sehr unterschiedlich ausfallen und unterschiedlich ausgeprägtes Engagement abverlangen können.
Beispiele für ein solches Vertragswerk finden Sie unter anderem bei der AHK Greater China oder der IHK München. Kommen Sie mit Fragen zum CoC gern auf uns zu!
Die Fähigkeit, Sorgfaltspflichten in der eigenen Lieferkette nachzukommen und einen zusätzlichen produktunabhängigen Mehrwert für seine Kunden zu schaffen, kann zu einem elementaren Wettbewerbsvorteil führen. Je qualifizierter und gleichzeitig kosteneffizienter dies umgesetzt werden kann, desto größer ist der Wettbewerbsvorteil. Daher sollte bei der Auswahl der eigenen Lieferanten insbesondere bei neuen Lieferbeziehungen diesem Umstand Rechnung getragen werden.

Umsetzung in KMU

Um den Ansprüchen der eigenen Kunden im Sinne des Gesetzes gerecht zu werden und gleichzeitig Wettbewerbsvorteile zu generieren, bedarf es effektiver und leicht umzusetzender Lösungen. Denkbar wäre es zum Beispiel, Risikomanagement-Prozesse, die vornehmlich ökonomische Risiken in der Lieferkette glätten sollen, um Komponenten der menschenrechtlichen- oder umweltbezogenen Risiken zu erweitern.
Basis eines solchen Vorgehens ist eine Inventur der unternehmenseigenen Fähigkeiten und Kenntnisse mit dem Ziel, diese so weiterzuentwickeln, dass aktuelle und zukünftige gesetzliche und marktgetriebene Anforderungen flexibel erfüllt werden können. Dies ist vor dem Hintergrund aktueller Beratungen zu einer europäischen Gesetzgebung zur Lieferkettensorgfalt, dem Carbon Border Adjustment Mechanism oder dem wachsenden Wunsch vieler Kunden nach Produkten mit genau bezifferbarem Emissions- beziehungsweise Umweltfußabdruck von zunehmender Wichtigkeit.
​Antworten auf die Frage der Implementierung solcher Prozesse im Unternehmen liefert unter anderem die Schritt-für-Schritt-Anleitung der Webseite des KMU Kompass.
Tipp:
Zusätzlich kann es von Nutzen seien, die Handreichungen des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für vom Gesetz betroffene Unternehmen zu kennen. Achtung: Diese müssen bei KMUs nicht zwingend implementiert werden. Der Vorteil der Kenntnis dieser Publikationen besteht in reibungsloseren Auskunftsprozessen, sollte sich ein Großunternehmen mit einer Auskunftsanfrage an ein KMU wenden. Besonders die Ausführungen zu den Berichtspflichten und Handreichung zur Risikoanalyse können auch für KMUs hilfreich seien.
Bei Fragen zur Implementierung sprechen Sie uns gern direkt an!