Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Ausbilder haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
Anmeldung und Prüfung
- PDF-Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 646 KB)
- Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
- Hinweise zum praktischen Teil (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 145 KB)
- Deckblatt für die praktische Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 988 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Die schriftlichen Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung in Dresden werden am PC geprüft.
- Prüfungsordnung für Fortbildungs- und Ausbildereignungs-Prüfungen (FPO-BBiG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB)
- Ausbilder-Eignungsverordnung
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 897 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Bestellung von Schmuckurkunden
Für die erfolgreichen Absolventen der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) besteht die Möglichkeit, sich von der IHK Dresden gegen ein Entgelt eine Schmuckurkunde anfertigen zu lassen.