Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Ausbilder haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Anmeldung und Prüfung

Bestellung von Schmuckurkunden

Für die erfolgreichen Absolventen der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) besteht die Möglichkeit, sich von der IHK Dresden gegen ein Entgelt eine Schmuckurkunde anfertigen zu lassen.