Anerkennung und Gleichstellung von Meisterabschlüssen

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen Meisterabschlüssen kann auf Antragstellung von der zuständigen Stelle (IHK) festgestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
  • formlose Antragstellung
  • beglaubigte Kopien von Meisterzeugnis und Meisterurkunde