Prüfung zertifizierter Verwalter

Als zertifizierter Verwalter (§ 26 a WEG) darf sich bezeichnen, wer nachweist, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen Kenntnisse verfügt. Grundsätzlich ist dafür - soweit nicht eine gleichgestellte Qualifikation nachgewiesen werden kann - eine Prüfung als Zertifizierter Verwalter erfolgreich zu absolvieren.

Rechtsgrundlagen

Vorbereitung auf die Prüfung 

Die ZertVerwV sieht keine bestimmte Art der Vorbereitung auf die Prüfung vor. Somit ist es jedem selbst überlassen, ob ein Vorbereitungslehrgang besucht wird oder das Wissen im Selbststudium erlangt wird. Die IHK Dresden wird keine Vorbereitungslehrgänge anbieten. Der noch zu erstellende Rahmenplan soll dann als weitere Orientierung dienen.

Fragen und Antworten