Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler

Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen sind der Sachkundenachweis sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich.
Zu erhalten ist der Sachkundenachweis, indem eine schriftliche und verkaufspraktische Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.