Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Berufsausbildung gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises. In diesem werden die realisierten Ausbildungsinhalte und der zeitliche Ablauf der Ausbildung dokumentiert. 

Allgemeines

Den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis stellt der Betrieb der/dem Auszubildenden zur Verfügung. Welche Form gewählt wird, muss im Ausbildungsvertrag vereinbart sein. Der Nachweis wird während der Ausbildungszeit innerhalb der Arbeitszeit ausgefüllt. Er umfasst auch den Berufsschulunterricht nach Inhalt und Stundenumfang. Der Auszubildende hat ihn wöchentlich zu führen und zu unterschreiben. Der Ausbilder kontrolliert den Ausbildungsnachweis regelmäßig und bestätigt die ordnungsgemäße Führung mittels Unterschrift. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist ein kompletter Ausbildungsnachweis eine verbindliche Voraussetzung.

Unser Service

Die Industrie- und Handelskammer Dresden bietet für die Führung von Ausbildungsnachweisen auf dieser Seite unter “Weitere Informationen” ausfüllbare PDF-Formulare zum Download an. Der Ausbildungsnachweis kann am PC ausgefüllt und ausgedruckt oder handschriftlich geführt werden. Alternativ kann der Ausbildungsnachweis auch als Digitales Berichtsheft geführt werden.

Digitales Berichtsheft

Vorteil des digitalen Berichtshefts
  • Kostenlose digitale Berichtsheftlösung für alle IHK-Mitglieder
  • Berichtshefte prüfen, wo und wann Sie wollen – von jedem Gerät
  • Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit für das Wesentliche gewinnen
Funktionen des digitalen Berichtshefts
  • Führen des Berichtshefts auf Tages- und Wochenbasis in Stichpunkt- oder Freitextform
  • Online-Einreichung von Berichtsheftwochen an den Ausbilder zur Kontrolle und Freizeichnung
  • Anhänge und Kommentare zu den Berichtshefteintragungen
  • Integrierte Dialogfunktion für Ausbilder und Auszubildende
  • Grafisches Tracking des Ausbildungsfortschritts für Ausbilder und Auszubildende
  • Digitale Übermittlung des Berichtsheftes an die IHK im Kontext der Prüfungsanmeldung
  • Optimierte Nutzung am PC, dem Tablet und dem Smartphone

In 5 Schritten zum digitalen Berichtsheft

Schritt 1 –  LUX-BS-Konto anlegen

Legen Sie Ihr LUX-BS Konto an, falls Sie noch keines besitzen, können Sie sich unter https://login.gfi.ihk.de/OpenIDService/registration registrieren.
Jeder Ausbilder, Auszubildende und Ausbildungsbeauftragte benötigt ein eigenes LUX-BS-Konto.

Schritt 2 – neues Unternehmen registrieren

Haben Sie Ihr persönliches Nutzerkonto angelegt, können Sie als Unternehmensadministrator die Unternehmensregistrierung beantragen. Loggen Sie sich über ihr LUX-BS-Konto ein.
WICHTIG:
Sie benötigen das Elsterzertifikat für die Registrierung Ihres Unternehmens. Detaillierte Schritte finden Sie im Nutzerhandbuch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 756 KB) auf den Seiten 4 bis 8.
Hinweis: Bereits registrierte Unternehmen benötigen kein Elsterzertifikat.

Schritt 3 – Freigabe durch die IHK

Die Freigabe durch die IHK Dresden ist abzuwarten.

Schritt 4 – Verwaltung des Unternehmens

Nachdem Ihr Antrag von der IHK Dresden freigegeben ist, sehen Sie in Ihrer Unternehmensübersicht den Status "Aktiviert". Nun können Sie Unternehmensmitarbeiter (Ausbilder, Auszubildende, Ausbildungsbeauftragte und Ausbildungs-Administratoren) einsehen, hinzufügen und bearbeiten. Details dazu finden Sie im Nutzerhandbuch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 756 KB) ab Seite 8.

Schritt 5 – Los geht’s

Das digitale Berichtsheft kann nun über die Website bildung.ihk.de genutzt werden.
Noch Fragen? Hier geht's direkt zu den FAQs zum digitalen Ausbildungsnachweis.