Sachkundeprüfung: Immobiliardarlehns­vermittler

Fachkenntnisse werden durch den Nachweis bestimmter Ausbildungsgänge, z. T. nebst Praxiserfahrung, oder durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung nachgewiesen.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil wird geprüft, ob der Prüfling die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Immobiliardarlehnsvermittlung erworben hat und diese praktisch anwenden kann. Der praktische Teil der Prüfung wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt, in dem der Prüfling kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten muss. Für die Sachkundeprüfung werden die Industrie- und Handelskammern zuständig sein. Die Prüfung ist bundesweit einheitlich.
Die Sachkundeprüfung wird von der Handelskammer Hamburg und von der Industrie- und Handelskammer Hannover angeboten.
Prüfungsvorbereitung für Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34i GewO
Die Publikation informiert zukünftige Immobiliardarlehensvermittler über alles Wissenswerte rund um die neue Sachkundeprüfung. Neben Informationen über Prüfungsformalia werden typische Prüfungsfragen und die Anforderungen des praktischen Prüfungsteils vorgestellt.
Private Bildungsträger und Teilnehmer können die Publikation ab sofort bei der DIHK-Bildungs-GmbH bestellen.