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Nr. 6032352

Gefahrgut

Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, von denen bei der Beförderung oder unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen. Transporte, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. Dieser Grundsatz im Gefahrgutrecht soll schwerwiegende Unfälle in katastrophalen Ausmaßen für Mensch und Umwelt verhindern.

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Die „Braunschweiger Gefahrgutrunde" ist eine regelmäßige Zusammenkunft von Gefahrgutbeauftragten und Experten aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen der Region. Diese Vielfalt an Teilnehmern bereichert die Diskussionen und den Erfahrungsaustausch.