Europawahl – so funktioniert das Europäische Parlament

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene.
Eine aktuelle Übersicht aller von den IHKs geplanten Veranstaltungen zur Europawahl hat die DIHK hier zusammengestellt.

1. Aufbau des Europäischen Parlaments

In Deutschland findet die Europawahl, also die Wahl zum Europäischen Parlament, am Sonntag, den 09. Juni statt. Mit 96 Abgeordneten stellt Deutschland die größtmögliche Anzahl an Abgeordneten eines einzelnen Mitgliedstaates. Nationale Parteien stellen aus ihrem Kreis Kandidaten auf, die sich bei ihrer Wahl ins Europäische Parlament transnationalen Parteien anschließen. So ergeben sich die Fraktionen im Europäischen Parlament, die sich auf gemeinsame politische Ideale stützen.
Die mehr als 700 Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen von fast 450 Millionen Europäern. Sie stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

2. Zuständigkeit des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament wählt nach Vorschlag durch den Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) den Präsidenten der Europäischen Kommission mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Es kann auch einen Misstrauensantrag gegenüber der Kommission stellen und diese damit zum geschlossenen Rücktritt zwingen. Dafür ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit aus der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments nötig
Der Haushaltsplan der EU muss vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Auch überprüft das Europäische Parlament die korrekte Verwendung der Haushaltsmittel.
Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union ist das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren für die Ausarbeitung und Abstimmung der meisten Gesetzesvorschläge, die zuvor durch die Europäische Kommission eingebracht wurden, zuständig. Dies gilt unter anderem für die Bereiche Freiheit, Sicherheit, Justiz und Außenhandel, darunter auch die Umweltpolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

3. So funktioniert die Gesetzgebung in der Europäischen Union

Das sogenannte „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ wird seit dem 1. Dezember 2009 als Beschlussfassungsverfahren für die Annahme der meisten Rechtsvorschriften der EU angewandt. Es gilt für rund 85 Politikbereiche.
Gesetzgeber: Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament
Initiativrecht für Gesetzgebungsvorschläge: Europäische Kommission
Wichtigste Schritte des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens:
  1. Die Europäische Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gesetzgebungsvorschlag.
  2. Der Rat und das Parlament nehmen einen Gesetzgebungsvorschlag entweder in erster oder in zweiter Lesung an.
  3. Erzielen beide Organe in zweiter Lesung keine Einigung, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen.
  4. Ist die vom Vermittlungsausschuss vereinbarte Fassung in dritter Lesung für beide Organe annehmbar, wird der Rechtsakt erlassen.
Sollte zu einem beliebigen Zeitpunkt des Verfahrens der Gesetzgebungsvorschlag abgelehnt werden oder können das Parlament und der Rat keinen Kompromiss erzielen, so wird der Vorschlag nicht als Rechtsakt erlassen und das Verfahren endet.
Rechtsgrundlage: Artikel 289 und 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Quellen:
Stand: 19.04.2024