Maschinen- und Anlagenführer/-in

Informationen für Ausbildungsbetriebe und Prüfungsausschüsse

Um den praktischen Prüfungsbereich durchzuführen, muss vorab ein Antrag auf Genehmigung beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Der Antrag zur praktische Prüfung für die Sommerprüfung/Winterprüfung ist immer in der Frist einzureichen, die Sie mit den Zugangsdaten für das Onlineportal nach Anmeldeschluss erhalten. Dies ist ca. 3 Wochen nach dem Anmeldeschluss bei der IHK.
Den Antrag für die praktische Prüfung können Sie über den digitalen Projektantrag im Azubi-Infocenter online stellen bzw. als Prüfer über das Webfachverfahren-Prüfer Einsicht in die gestellten Arbeitsaufträge nehmen.
Zu dem aktuellen Prüfungstermin gelangen Sie hier.

Elektronische Prüfungsabwicklung in der Ausbildung

Ab der Abschlussprüfung Teil 2 Winter 2026 erfolgt die Antragsabgabe papierlos über das Azubi-Infocenter der IHK. Die entsprechende Kachel “digitale Projektanträge” wird erst nach Beginn der jeweiligen abgabefristen für Anträge freigeschaltet.
Für das Einloggen erhält der Ausbildungsbetrieb von der Industrie- und Handelskammer Braunschweig nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Zugangsdaten (Aktivierungscodes) für jeden Prüfungsbewerber per Post. Diese müssen umgehend dem Prüfling ausgehändigt werden. Nach dem ersten Einloggen wird vom Prüfungsbewerber und vom zuständigen Ausbilder die E-Mailadresse erfragt. Die angegebene E-Mailadresse muss immer verfügbar sein, da Prüfungsbewerber und Ausbilder alle Informationen bezüglich des betrieblichen Auftrags per E-Mail erhalten.

Vorbereitung durch den Ausbildungsbetrieb

Vom Ausbildungsbetrieb werden rechtzeitig vor der Prüfung geeignete praktische Aufgaben vorgeschlagen. Die Auswahl aus den vorgeschlagenen praktischen Aufgaben erfolgt durch den örtlichen Prüfungsausschuss in Abstimmung mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Formaler und inhaltlicher Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen (Deckblatt)

  • Name und Vorname des Prüflings
  • Name des Ausbildungsbetriebes
  • Bezeichnung der praktischen Aufgabe

Folgende Angaben können die Unterlagen der praktische(n) Aufgabe(n) enthalten:

  • Arbeitsanweisungen/Richtlinien zum Umrüsten, Einrichten, Inbetriebnehmen einer Maschine oder Anlage
  • Auftragsnummer
  • Benennung/Bezeichnung der zu fertigenden Teile/Produkte
  • Anzahl der Teile/Menge, die durch diesen Auftrag gefertigt werden sollen
  • Termine für den Auftragsbeginn und das Auftragsende
  • Unterlagennummer (z.B. Zeichnungsnummer)
  • Wartungspläne der Maschine oder Anlage
  • Standzeitangaben der Werkzeuge
  • Die an der Bearbeitung des Auftrags beteiligten Abteilungen/Arbeitsgruppen/Kostenstellen usw.
  • Bearbeitungszeiten inklusive eventueller Rüstzeiten
  • Arbeitsgangtext/Fertigungsanweisung (beschreibt stichwortartig die Vorgehensweise innerhalb des Arbeitsgangs
  • Hinweise auf Fertigungs- und Qualitätsanforderungen
  • Arbeitsschritte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes am entsprechenden Einsatzort planen (z.B. Material, Werkzeug, Prüfmittel und Termine), Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheit berücksichtigen
  • Teillisten/Stücklisten (Enthalten alle zum Arbeits-/Fertigungsauftrag gehörenden Einzelteile, Normteile und Baugruppen)
  • Herstellerhinweise
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz bei der Arbeit
  • Dokumente zur Qualitätskontrolle/-erfassung

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