Nr. 5972270

Sind Sie vom CBAM betroffen?

Aufgrund der weitreichenden Folgen empfehlen wir Ihnen zu klären, ob Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen besteht. Gerne beraten wir Sie auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Checkliste.
Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die Europäische Kommission zum 1. Oktober 2023 eine neue Meldepflicht eingeführt.
  • Potenziell betroffen können alle in der EU ansässigen Unternehmen sein, die Aluminium, Düngemittel, Eisen, Elektrizität, Stahl, Wasserstoffe, Zement sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten in die EU importieren.
  • Berichtspflichtig ist der Einführer/Zollanmelder oder dessen indirekter Vertreter, die erste Meldung muss bis Ende Januar 2024 abgegeben werden.