Koordination nach Baustellenverordnung

Mit der Baustellenverordnung (BaustellV) sollen Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen verbessert werden. Informieren Sie sich hier über Pflichten wie die Vorankündigung oder die Bestellung eines Sicherheitskoordinators.
Gemäß Baustellenverordnung ist für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage beträgt, eine Vorankündigung an die zuständige Behörde erforderlich. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist insbesondere dann zu erstellen, wenn eine Vorankündigung zu übermitteln ist und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Dies gilt jedoch auch dann, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II der BaustellV ausgeführt werden. Dazu zählen etwa Absturzgefahren aus einer Höhe von mehr als 7m, unterirdische Erdarbeiten, Arbeiten mit Druckluft und vieles mehr.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere Koordinatoren zu bestellen. Die Aufgaben des Koordinators bestehen insbesondere in
  • der Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und weiterer erforderlicher Unterlagen
  • der Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes
  • der Kontrolle, dass Arbeitgeber und Unternehmer ihre Pflichten nach BaustellV erfüllen (zum Beispiel Instandhaltung der Arbeitsmittel, Vorkehrungen für den Umgang mit Gefahrstoffen)
  • der Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens
  • der Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
  • der Koordination der Überwachung der Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
Weitere Informationen sowie den jeweils vollständigen Wortlaut finden Sie in der Baustellenverordnung.

Praktische Unterstützung

Auf der Website der BG Bau steht ein kompakter Leitfaden zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen zur Verfügung. Dort sind zudem zahlreiche weitere Vorschriften und Informationen zum Thema Bau zusammengefasst. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet mit der Broschüre "Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung" eine Publikation, welche neben den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz auch den wirtschaftlichen Nutzen einer Koordination nach BaustellV hervorhebt. Dienstleister und Experten rund um das Thema SiGe-Koordinator nach BaustellV finden Sie mittels entsprechender Schlagwortsuche in unserer Firmendatenbank.