Die Unfallverhütungsvorschriften gelten in vollem Umfang auch während der Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik.
Dies ist die Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Verkäufer*in (gültig seit 01.08.2017). Legen Sie in diesem Formular verbindlich die Wahlqualifikationen fest.