Recht und Steuern

Leitfaden des Bundesjustizministeriums für den Online-Auftritt

Das Bundesjustizministerium hat unter www.bmj.de/musterimpressum einen Leitfaden für Gewerbetreibende zur Impressumspflicht erstellt. Dieser soll Orientierungshilfe für Internetauftritte bieten, damit die gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) für Angebote im Internet korrekt ausgestaltet werden können. Die Hinweise beziehen sich auf die Pflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (TMG) in Bezug auf die so genannte "Impressumspflicht" ergeben. Weitergehende Informationspflichten, z.B. aus fernabsatzrechtlichen Vorschriften, werden aber nicht behandelt. Dem Leitfaden kommt keine rechtliche Verbindlichkeit zu und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weitere Informationen zu Rechtsproblemen bei der Gestaltung von Internet-Seiten bietet die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Auf ihrer Homepage stellt die Wettbewerbszentrale beispielsweise Checklisten für den Onlinebereich zur Verfügung.