International

EU unterzeichnet Freihandelsabkommen mit Neuseeland

Nach langjährigen Verhandlungen haben die EU und Neuseeland am 9. Juli 2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet.
Die Verhandlungen begannen bereits im Juni 2018. Bis März 2022 fanden zwölf Verhandlungsrunden statt, denen jeweils Gespräche zwischen den Sitzungen folgten, bis die Verhandlungen am 30. Juni 2022 zum Abschluss kamen. Nun ist das Abkommen von beiden Seiten unterzeichnet worden. Als nächster Schritt wird es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Sobald das Ratifizierungsverfahren sowohl in der EU als auch in Neuseeland abgeschlossen ist, tritt es in Kraft.
 Der Handel zwischen neuseeländischen und europäischen Unternehmen wird durch das Freihandelsabkommen vereinfacht und gestärkt. 
Es werden neue Möglichkeiten geboten, indem
  • alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden;
  • der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird;
  • eine nichtdiskriminierende Behandlung von Investoren aus der EU in Neuseeland und umgekehrt sichergestellt wird;
  • der Zugang für Unternehmen aus der EU zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird;
  • die Datenströme erleichtert und berechenbare, transparente Regeln für den digitalen Handel sowie ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher gefördert werden;
  • ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung verhindert werden und ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten erhalten wird;
  • kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Exporte zu steigern;
  • Konformitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen;
  • Neuseeland erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards eingegangen ist
  • Agrarprodukte einfacher nach Neuseeland verkauft werden können (Zölle auf wichtige EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden abgeschafft)
  • beide Seiten sich auf ehrgeizige Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung geeinigt haben.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU Kommission: