EU-Politik

Die EU-Politik hat in den letzten Jahren immer stärker an Bedeutung für die oberfränkische Wirtschaft gewonnen. Durch die zunehmende Globalisierung und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Verflechtungen sind die Entscheidungen auf EU-Ebene von immer größerer Relevanz für Unternehmen und Bürger vor Ort.
Von Handelsabkommen über Umwelt- und Arbeitsschutz bis hin zu Förderprogrammen und Regulierungen - die EU beeinflusst zunehmend die wirtschaftlichen Aktivitäten auf lokaler Ebene. Es ist daher wichtiger denn je, die EU-Politik und ihre Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft zu verstehen und sich aktiv an der Gestaltung der EU-Politik zu beteiligen.

Leitlinien zur Europapolitik der IHK für Oberfranken

Die IHK-Organisation ist bereit, an einem erfolgreichen Neustart des Projekts Europa mitzuwirken. Unter dem Slogan "Für ein Europa – das gemeinsam stärker ist" haben die deutschen IHKs 2019 gemeinsame Positionen erstellt. Für 21 Handlungsfelder zeigt die IHK-Organisation ‎Lösungsansätze zur Bewältigung der ‎derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen auf: Leitlinien zur Europapolitik der IHK für Oberfranken Bayreuth (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1559 KB)
Wenn Sie mehr zu den europäischen Positionen der IHK für Oberfranken erfahren wollen, finden Sie Informationen auf die Seite Leitlinien zur Europapolitik.

Aktuelles aus Brüssel

Wichtige Institutionen in Brüssel

  Die EU hat fünf wichtige Institutionen:
  1. European Commission (Kommission): die Exekutive der EU, verantwortlich für die Vorschlag und die Umsetzung von Gesetzgebung.
  2. European Parliament (Europäisches Parlament): das gewählte Parlament der EU, das zusammen mit dem Rat Gesetzgebung erlässt und die Kommission kontrolliert.
  3. Council of the European Union (Rat der EU/Ministerrat): besteht aus den Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten und ist verantwortlich für die Annahme von Gesetzgebung.
  4. European Council (Europäischer Rat): besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und legt die allgemeine politische Richtung der EU fest.
  5. Court of Justice of the European Union (Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)): die oberste Rechtsinstanz der EU, die die Einhaltung des EU-Rechts überwacht.

Gesetzgebungsprozess in der EU

Der Gesetzgebungsprozess in der EU hat normalerweise folgenden Ablauf:
  1. Die Europäische Kommission legt einen Gesetzentwurf vor, der die Grundlage für eine neue Gesetzgebung bildet.
  2. Der Entwurf wird anschließend von dem Ministerrat und dem EU-Parlament diskutiert und möglicherweise verändert.
    1. Wenn sowohl der Ministerrat als auch das Europäische Parlament den Entwurf genehmigen, wird das Gesetz angenommen und tritt in Kraft.
    2. Wenn sich EU-Parlament und Ministerrat über einen Gesetzesentwurf nicht einigen können, tritt der Vermittlungsausschuss zusammen. In ihm sitzen Mitglieder aus beiden Gremien zu gleichen Teilen. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen zu einer Einigung kommen. Diese Einigung wir dann in einer dritten Lesung von EU-Parlament und Ministerrat behandelt. Falls dies nicht gelingt, gilt der Rechtsakt als gescheitert.
  3. In manchen Fällen gibt es eine so genannte "Ordentliche Gesetzgebungsprozedur" die eine Beteiligung des Europäisches Parlament und des Ministerrates beinhaltet sowie eine Meinung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und dem Ausschuss der Regionen.
  4. In manchen Fällen gibt es eine sogenannte "Einfache Gesetzgebungsprozedur" in der der Ministerrat einvernehmlich mit dem EU-Parlament einen Gesetzentwurf beschließt.
  5. Es gibt auch eine sogenannte "Assimilationsprozedur" bei der ein EU-Mitgliedsstaat eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt.
Für die erste Lesung des Entwurfs gibt es keine zeitliche Beschränkung. Für die zweite Lesung haben die Organe drei Monate Zeit. Gegebenenfalls können sie eine Verlängerung um einen Monat beantragen. Zwischen 2009 und 2014 dauerte das Gesetzgebungsverfahren im Durchschnitt 19 Monate. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Verordnung oder Richtlinie – Wer ist für was verantwortlich?

Eine EU-Verordnung und eine EU-Richtlinie sind beide Arten von EU-Rechtsvorschriften, die von der EU-Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet werden. Der Unterschied zwischen ihnen besteht hauptsächlich darin, wie sie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Eine EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Sobald sie in Kraft tritt, müssen die Mitgliedsstaaten sie ohne weitere nationale Umsetzungsmaßnahmen anwenden. Das bedeutet, dass eine Verordnung unmittelbar in dem Recht der Mitgliedsstaaten wirksam wird und in allen Mitgliedsstaaten gleich angewendet wird.
  • Hier muss sich die Kritik direkt an Brüssel richten, da die Umsetzung in deutsches Recht unmittelbar erfolgt.
Eine EU-Richtlinie hingegen legt lediglich Ziele fest, die von den Mitgliedsstaaten erreicht werden müssen. Die Mitgliedsstaaten haben eine bestimmte Frist, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und können dabei eigene Umsetzungsmaßnahmen wählen. Das bedeutet, dass die Richtlinie erst dann in dem Recht der Mitgliedsstaaten wirksam wird, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wurden.
  • Hier sollten sich Betroffene an das entsprechende Bundesministerium richten, welches für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist.
Eine EU-Verordnung hat also unmittelbare Wirkung und ist in allen Mitgliedsstaaten gleich anwendbar. Eine EU-Richtlinie kann von jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich umgesetzt werden.

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